Indikation zur elektrophysiologischen Untersuchung

Die Indikation zur elektrophysiologischen Untersuchung ist dann gegeben, wenn Patienten entweder über anfallsartiges Herzrasen klagen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit rhythmogene Synkopen aufweisen. Üblicherweise ist eine EKG-Dokumentation des paroxysmalen Herzrasens Voraussetzung für eine elektrophysiologische Untersuchung. Es hat sich allerdings gezeigt, dass gerade bei Patienten im mittleren Lebensalter, die über typisches anfallsartiges Herzrasen mit on-off-Phänomen klagen, die Anamnese völlig ausreichend ist. In bis zu 80% dieser Patienten findet sich entweder eine AV-Knoten-/ oder eine AV-Reentry-Tachykardie. Es kann daher durchaus sinnvoll sein nicht erst eine EKG-Dokumentation abzuwarten, die oftmals über Jahre nicht gelingt, weil das Herzrasen nur kurz anhält.

Die Indikation zu einer Ablation bei Vorhofflimmern ist dann gegeben, wenn das Vorhofflimmern dokumentiert wurde und symptomatisch ist. Hier kann bei Herz-Gesunden zumindest die Ablationsbehandlung als Erstlinien-Therapie angewendet werden. Eine vorausgehende antiarrhythmische Therapie mit Medikamenten ist zwar möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

 Die Indikation zu einer Ablation von ventrikulären Extrasystolen ist dann gegeben, wenn diese symptomatisch sind und/oder eine antiarrhythmische Therapie versagt hat. Bei einer Häufung der Extrasystolen über 10.000/24 Stunden besteht die Gefahr einer Verschlechterung der Herzinsuffizienz im Sinne einer Tachymyopathie. Die Indikation zur Ablationsbehandlung hat hier eher den Sinn, eine Verschlechterung der Herzinsuffizienz zu verhindern.

 Die Ablation von ventrikulären Tachykardien ist bei strukturellen Herz-Gesunden als kurative Maßnahme zu verstehen wie bei paroxysmalen supraventrikulären Tachykardien. Besteht bei den Patienten zusätzlich eine strukturelle Herzkrankheit, muss der Patient auch bezüglich des Risikos für den Plötzlichen Herztod evaluiert werden. Dann ist die Ablationsbehandlung entweder statt einer ICD-Implantation oder Adjuvans vor einer ICD-Implantation zu sehen. Ist ein Patient bereits ICD-Träger und zeigte eine Häufung von ventrikulären Tachykardien, sollte frühzeitig eine Ablationsbehandlung erwogen werden, um die Häufigkeit von Defibrillator-Therapien zu mindern. Hierbei ist es unerheblich ob alle ventrikulären Tachykardien durch Überstimulation oder Schocks beendet worden sind, weil die Patienten häufig zwischen diesen beiden Therapie-Modi wechseln.